Über 20 JAHRE bestehen jetzt die SAMMELVERSICHERUNGEN beim Bundesverband!
Manche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, und einige werden in Familien zusätzlich als sinnvoll und nötig angesehen. Im Verein ist es nicht anders. Hier darf nicht an der falschen Stelle gespart werden, und es wird nicht immer gut gehen, wie uns zahlreiche Schadenfälle zeigen.
Zunächst sollte sich jeder LERNEN FÖRDERN Verein umgehend, falls bisher noch nicht geschehen, kurz und formlos bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohl-fahrtspflege (bgw), Postfach 76 02 24 in 22052 Hamburg anmelden. Dort sind ehrenamtliche Vorstandsmitglieder bei ihrer Vorstandstätigkeit kostenlos und Beschäftigte auf Kosten des Arbeitgebers gesetzlich unfallversichert.
Für einen PKW muss eine Haftpflicht-Versicherung bestehen, und eine Familie sollte eine Haftpflicht-Versicherung haben. Letztere schließt jedoch Schäden durch Ehrenämter meistens aus, d. h. Vorstandsmitglieder können bei Haftpflichtschäden im Verein ihre private Haftpflicht-Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Hier sollte dringend jeder Verein eine Haftpflichtversicherung abschließen, die dann bei berechtigten Ansprüchen einspringt und unberechtigte abwehrt. Jahresprämie in unserem Sammelvertrag z. Z. 85 €. Versicherungssummen: 3 Mio € pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, außerdem bis 50.000 € bei Schlüsselverlust.
Schadensbeispiel: Der Schatzmeister geht für den Verein zur Bank und überquert unachtsam die Straße. Ein PKW wird zur Vollbremsung gezwungen, bricht aus und streift eine Straßenlampe. Die Versicherung springt ein. Weitere Beispiele auf Anfrage.
Beschäftigte sollten ihre Berufshaftpflicht-Versicherung überprüfen, ob sie noch auf dem aktuellen Stand ist.
Ein Vereinsmitglied verwendet für Fahrten im Auftrag des Vereins seinen privaten PKW und verursacht einen Verkehrsunfall. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug möchte er seine eigene Vollkasko-Versicherung nicht beanspruchen, da er ja für den Verein gefahren ist bzw. keine eigene Vollkasko abgeschlossen hat. Aus moralischen Gründen kann der Verein ein Vereinsmitglied schlecht mit seinem Schaden allein lassen. Inzwischen ist auch die Rechtsprechung soweit, dass der Verein den Schaden bezahlen muss. Hier hilft unsere Dienstreisekasko mit einer Selbstbeteiligung von 150 € pro Unfall. Der Verein muss seine jährlich anfallenden „Dienst“-Kilometer zunächst schätzen. Diese Zahl wird die Basis für die Prämienberechnung. 1000 km kosten z. Z. in unserem Sammelvertrag 44 € im Jahr. Seit 1.4.05 konnte der Versicherungsschutz verbessert werden. Wenn beim Unfall Fremdschäden verursacht werden, so muss zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen. Reicht in seltenen Fällen die Deckungssumme nicht aus, so übernimmt unsere Versicherung den fehlenden Rest. Der Halter verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabattes. Hier ersetzt unsere Versicherung diesen Verlust, der für 5 Jahre im voraus berechnet wird.
Für Rechtsstreitigkeiten empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung für den Verein. Sie umfasst Schadenersatz-, Straf-, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz und kostet z. Z. in unserem Sammelvertrag jährlich 0,45 € pro Vereinsmitglied und 9,80 € pro haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Immer stärker wird die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten nach einer Spezial-Rechtsschutz-Versicherung für Klagen in Angelegenheiten der Sozialgesetzbücher I-XII. Sie kostet im Jahr ca. 60 €.
Kenner bestätigen neidlos, dass Einzelverträge teurer und die drei LERNEN FÖRDERN Sammelversicherungen wesentlich billiger und günstiger sind.
Weiterer Versicherungsbedarf kann entstehen bei der Anmietung von Räumen, bei Freizeiten, bei regelmäßiger Kinderbetreuung usw. der UNION Versicherungsdienst in 32754 Detmold, 05231-603-0, (Fax -197) informiert und berät die Vereine kostenlos. UNION ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern der Versicherungsvermittler der Wohlfahrtsverbände. UNION holt entsprechend des Bedarfs der Vereine Angebote bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein und berät den Verein beim Abschluss des Vertrages.
Weitere Auskünfte zu den o. g. Sammelverträgen und allgemein zu Versicherungsfragen in der Bundesgeschäftsstelle und bei dem Beauftragten für die Sammelversicherung Herrn Hans-Georg Kalbhenn, Postfach 13 24 in 32327 Espelkamp, Tel. 05772 4259, Fax 05772 29698,
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Die Prämien sind Selbstkostenpreise, LERNEN FÖRDERN erhält keine Provision.
Hans-Georg Kalbhenn
Formular für Sammelversicherungen für Landesverbände, Kreisverbände und Ortsverbände
(pdf, 65 KB)





